Sachverständiger für Baumängel bei Abdichtungen bei Balkonen, Dächern, Keller und Bädern
Baugutachten zu Baumängeln bei Abdichtungen in Bad, Balkon, Dach, Terrasse in Berlin & Brandenburg
Abdichtungen bei Bodenplatten, Kellern, Bädern, Balkonen und Dächern dienen grundsätzlich dem Schutz von Bauwerken und Bauteilen vor dem Eindringen von Feuchtigkeit. Je nach Einsatzbereich und Belastungssituation kommen unterschiedliche Abdichtungsmaterialien und -systeme zum Einsatz.
Erdberührte Bauteile wie Bodenplatten und Keller müssen gegen Bodenfeuchtigkeit sowie gegen nichtdrückendes und drückendes Wasser geschützt werden. Hierfür werden verschiedene Verfahren eingesetzt, darunter Bitumen-Dickbeschichtungen (PMBC), kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB), Bitumen-Schweißbahnen, Flüssigkunststoffe oder wasserundurchlässiger Beton (Weiße Wanne).
Die Abdichtung von Bädern und anderen Nassbereichen erfolgt zum Schutz vor Spritz- und Reinigungswasser in der Regel als Verbundabdichtung unter keramischen Belägen. Zum Einsatz kommen dabei Dichtschlämmen, Dichtbänder, Flüssigfolien, Polyurethan-Reaktionsharze sowie Abdichtmanschetten an Durchdringungen.
Balkone und Terrassen müssen gegen stehendes und abfließendes Wasser sowie Witterungseinflüsse abgedichtet werden. Geeignete Systeme sind z. B. Flüssigkunststoffe auf PU- oder PMMA-Basis, bituminöse Abdichtungen oder Verbundabdichtungen.
Auch Dächer benötigen einen effektiven Schutz gegen Regenwasser, Luftfeuchtigkeit und Reinigungswasser. Dafür werden Bitumen-Schweißbahnen, Kunststoffdachbahnen (z. B. aus PVC oder FPO), EPDM-Folien oder flüssig aufzubringende Abdichtungen verwendet.
Für die nachträgliche Abdichtung erdberührter Bauteile ist das WTA-Merkblatt 4-6:2024-12 maßgeblich, herausgegeben von der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA International e. V.).
Die Planung und Ausführung von wasserundurchlässigen Betonbauwerken, die ganz oder teilweise im Erdreich liegen, sowie von Decken und Dächern im Hoch- und Wirtschaftsbau richtet sich nach der WU-Richtlinie:2017-12 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb).