Sachverständiger für Baumängel an Fenster, Fensterbänke, Fensterscheiben, Rollläden, Dachfenster und Lichtkuppeln
Baugutachten zu Baumängeln an Fenstern und Lichtkuppeln in Berlin & Brandenburg
Fenster und verwandte Bauteile wie Fensterbänke, Fensterscheiben, Rollläden, Dachfenster und Lichtkuppeln sind im Außenbereich besonderen Beanspruchungen ausgesetzt – vor allem durch Witterungseinflüsse, aber auch durch die Übergangszone zwischen Innen- und Außenraum. Die Qualität der Bauteile selbst sowie die fachgerechte Abdichtung der Anschlussbereiche sind entscheidend, um Wärmeverluste, Schallübertragung, Feuchteeintritt sowie Wind- und Schlagregeneinwirkung zu verhindern.
Beim Einbau von Fenstern und deren Anschluss an die Fassade müssen drei Dichtebenen eingehalten werden:
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Innen luftdicht,
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mittig wärmedämmend
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außen schlagregendicht.
Als technische Grundlage gelten unter anderem die RAL-Montagerichtlinie („Leitfaden zur Montage“ des ift Rosenheim), die DIN 4108-7 (Luftdichtheit der Gebäudehülle), DIN 18542 (Anforderungen an Dichtbänder) sowie die Normen DIN EN 12207, 12208 und 12210, die Fenster hinsichtlich Luft-, Wasser- und Winddichtheit klassifizieren.
Außenfensterbänke bestehen meist aus Materialien wie Aluminium, Zink, Klinker, Natur- oder Kunststein. Sie müssen ein ausreichendes Quergefälle zur Wasserableitung aufweisen, dürfen jedoch kein Längsgefälle haben. Eine fachgerechte Abdichtung erfolgt mithilfe von Dichtbändern und dem Anschluss an das Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Zusätzlich sind Tropfkanten erforderlich. Abhängig von Ausführung und baulichen Anforderungen kann eine zweite Dichtebene notwendig sein. Anschlüsse an Bordprofile oder Rollladenschienen bedürfen besonderer Fachkenntnisse.
Verglasungen unterliegen den Anforderungen der DIN 18008 („Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln“), der DIN 18545 (Abdichtung mit Dichtstoffen) sowie den Technischen Richtlinien des Glaserhandwerks des Kompetenzzentrums in Hadamar.
Rollläden – sowohl als Aufsatz- als auch als Vorbaurollläden – müssen luftdicht in die Gebäudehülle integriert werden, wie in DIN 4108-2 gefordert. Auch hier gelten besondere Anforderungen an Schallschutz, Wärmedämmung sowie Schlagregendichtigkeit. Weitere Hinweise bieten die ift-Richtlinie AB-02/1, der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e. V. und der Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg.
Dachfenster und Lichtkuppeln, die in geneigte oder flache Dächer eingebaut werden, bestehen in der Regel aus Kunststoff, Aluminium, Holz oder ähnlichen Materialien. Für ihren fachgerechten Einbau sind vor allem die Herstellerangaben sowie die Auswahl geeigneter Montagerahmen und Fenster- bzw. Kuppelmodule entscheidend. Da sie besonderen Bedingungen ausgesetzt sind – etwa höherer Wind- und Niederschlagsbelastung oder Schneelasten – gelten hier abweichende Anforderungen an Wärme-, Wind- und Regenschutz im Vergleich zu herkömmlichen Fenstern.