Gutachter für Luftdichtigkeit in Gebäuden Berlin & Brandenburg
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Undichtigkeiten in der Gebäudehülle führen häufig zu unkontrollierten Luftströmungen (Konvektion), die nicht nur den Heiz- bzw. Kühlenergiebedarf erhöhen, sondern auch feuchte Innenluft in Bauteile transportieren können. Die Folge sind Wärmeverluste, Tauwasserbildung, Schimmelbefall sowie langfristig konstruktive Schäden.
Aus bauphysikalischer Sicht ist daher eine dauerhaft luftdichte Gebäudehülle zwingend erforderlich. Entsprechend fordern sowohl das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als auch die DIN 4108-7 eine lückenlose Luftdichtheitsebene – unabhängig von der Art des Wärmeschutzes. Die DIN 1946-6 regelt darüber hinaus die Anforderungen an lüftungstechnische Maßnahmen, um nutzungsbedingte Feuchte sicher abzuführen. Die Qualität der Ausführung sollte durch Differenzdruckmessungen (Blower-Door-Test) nach DIN EN ISO 9972 überprüft werden.
In der Praxis zeigen sich Leckagen regelmäßig an typischen Schwachstellen, etwa:
- Anschlussbereiche von Fenstern und Außentüren zur luftdichten Ebene, insbesondere bei unzureichender Verklebung oder mangelhafter Kompatibilität der eingesetzten Dichtstoffe
- Dachflächenfenster, Trauf- und Firstanschlüsse
- Installationsdurchdringungen wie Kabel, Rohre, Lüftungskanäle oder Steckdosen in gedämmten Außenwänden
- Übergänge zwischen unterschiedlichen Bauteilen oder Materialien, z. B. Mauerwerk zu Holzbau, Deckenanschlüsse, Treppenläufe
- Anschlüsse im Bereich von Installationsschächten, Revisionsöffnungen und Attiken
- Nicht oder nachträglich unsachgemäß verschlossene Eingriffe in die luftdichte Schicht bei Bau- oder Ausbauarbeiten
Um die Luftdichtheit dauerhaft sicherzustellen, bedarf es einer gewerkeübergreifenden Planung mit eindeutigen Details, der Verwendung systemkonformer Materialien sowie einer qualitätsgesicherten Ausführung. Der wirtschaftliche und funktionale Nutzen ist dabei unbestritten: Neben der Vermeidung von Bauschäden werden auch Energieeffizienz, Behaglichkeit und Werterhalt des Gebäudes nachhaltig verbessert.
Dem Bausachverständigen kommt beim Thema Luftdichtheit eine zentrale Rolle zu – sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase:
Bereits in der Planung unterstützt er mit Detailbewertungen, Risikoanalysen und der Beurteilung der Luftdichtheitsstrategie. Kritische Anschlüsse und Durchdringungen werden gemeinsam mit Planern und Fachunternehmen auf Plausibilität, Ausführbarkeit und Regelwerkkonformität geprüft.
Während der Bauausführung übernimmt der Sachverständige Kontrollfunktionen, identifiziert Abweichungen, dokumentiert kritische Arbeitsschritte und empfiehlt Nachbesserungen, bevor verdeckende Bauteilschichten eingebracht werden. Zur Qualitätssicherung koordiniert er gegebenenfalls Vorab-Leckagesuchen oder begleitet die Differenzdruckmessung (Blower-Door-Test), um die Anforderungen der DIN EN ISO 9972 sowie die projektbezogenen Zielwerte einzuhalten.
Durch die frühzeitige Einbindung eines unabhängigen Sachverständigen lassen sich Planungsfehler vermeiden, Ausführungsmängel reduzieren und die langfristige Bauqualität sichern. Dies trägt nicht nur zur Minimierung des Schadensrisikos bei, sondern erhöht auch die Rechtssicherheit aller Beteiligten.