Umweltbundesamt (UBA) warnt vor Gesundheitsrisiken durch unzureichende europäische Standards

Einhaltung von Umweltstandards im Wohnbereich

In einem Beitrag des Umweltbundesamts wurde auf mögliche gesundheitliche Risiken bestimmter Bauprodukte hingewiesen. Quelle, Veröffentlichungsdatum und betroffener Regelungsstand sollten direkt am Text genannt werden.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erlaubt es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nun nicht mehr, strengere nationale Anforderungen an Bauprodukte zum Schutz der Gesundheit zu stellen.

Das nationale „Ü“-Zeichen (Ü für Übereinstimmung), das unter anderem strenge Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen (VOC) stellte, ist nicht mehr erlaub. Bestimmte flüchtige organische Verbindungen können in Bauprodukten vorkommen. Ob eine gesundheitlich relevante Belastung vorliegt, hängt unter anderem vom Stoff, von der Konzentration, der Expositionsdauer und der Raumnutzung ab; bitte aktuelle Fachquelle direkt angeben.

Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/


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