Beiträge Baumangel Gutachter

Kabelverbindung mangelhaft und gefährlich
So nicht! Kabelverbindung!
Kabelverbindungen nicht außerhalb von Dosen oder Kästen einsetzen!

Baumangel Fensteranschluss - Einbaufugen zu breit
So nicht! Der seitliche Fensteranschluss!
Einbaufugen sollen nicht zu breit sein, damit ausreichend Dichtheit zwischen Fensterrahmen und Laibung hergestellt werden kann.
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Wärmebildkamera zu Fassadenuntersuchung in Berlin
Mit der Testo 882 setzen wir jetzt auch modernste Wärmebildtechnik bei der Durchführung unserer Aufträge ein.
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re-zertifiziert als Sachverständiger nach DIN 17024 (EUC Cert)
Am 18.03.2018 wurde Klaus-Ulrich Sattler durch die European Certification EUcert CYF über das European Committee for Quality Assurance GEIE als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden nach DIN EN ISO/IEC 17024 re-zertifiziert. Zertifikats-Registrier-Nr.: 1-15-1011.
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Richtig Heizen und Lüften von Wohnungen - Empfehlungen der Sachverständigen
Der Fachbereich Bau im BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) stellt mit diesem Merkblatt eine Information für Mieter und Eigentümer, sowie Verwaltern und Bauträgern von Wohnungen zur Verfügung. Er soll helfen, Schimmelpilzbildung in Wohnungen zu vermeiden. Bei Fragen und aufgetretenen Schimmelpilzbildungen helfen Ihnen die Mitglieder im BVS gern weiter.
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Baubegleitende Qualitätskontrolle bei Bauprojekt in Berlin - Projekt Pfauenkehre
Für einzelne Objekte des Bauprojektes Pfauenkehre in Berlin haben wir die Leistungen der baubegleitenden Qualitätskontrolle übertragen bekommen. Das Projekt wird von der cds Wohnbau GmbH realisiert.
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Definitionen der Begriffe Bauschäden und Baumängel
Ein Bauschaden ist die Verschlechterung des Zustandes eines Bauwerkes durch ein schädigendes Ereignis, z. B. durch einen Baumangel. Ein Baumangel liegt vor, wenn der "Ist" - Zustand in negativer Weise vom vertraglich geschuldeten "Soll" - Zustand abweicht. Mangel ist ein Rechtsbegriff.
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Umweltbundesamt (UBA) warnt vor Gesundheitsrisiken durch unzureichende europäische Standards
Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards.

Sachverständiger für Bauschadenbewertung jetzt DEKRA re-zertifiziert
Am 11.07.2017 wurde Klaus-Ulrich Sattler durch die DEKRA Certification GmbH als Sachverständiger für die Bauschadenbewertung re-zertifiziert. Das Zertifikat ist registriert unter der Zertifikats-Registrier-Nr.: PC14401-71.
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Gutachten - für den Laien verständlich und für den Fachmann nachprüfbar
Verstehen Sie das Gutachten Ihres Sachverständigen?
Gutachten sollen für den Laien verständlich sein. Und! Fachleute sollen Gutachten nachprüfen können. Wir verfassen Ihr Gutachen nach diesen Grundsätzen, ob Verkehrswertgutachten, Mietgutachen oder Bauschadensgutachten.
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Mysterium BOG - Baumängel und Bauschäden (nicht nur) in der Ertragswertrichtlinie (EW-RL)
Im Folgenden wird auf die besondere Bedeutung der Nummer 11.2 „Baumängel und Bauschäden“ der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (BOGˋs) der Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie – EW-RL) vom 12. November 2015 eingegangen.
Dabei gelten die hiesigen Ausführungen in gleicher Weise für die entsprechenden BOGˋs "Baumängel und Bauschäden" der Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 05. September 2012 zu Nummer 6.2 und der Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) vom 20. März 2014 zu Nummer 8.2.

Bauträgervertrag MaBV-Raten kontrollieren
Der Bauträger eines Neubau- oder Sanierungsprojektes ist in den seltensten Fällen wirtschaftlich in der Lage oder daran interessiert den Erwerb des Grundstücks bzw. einer Immobilie und deren Herstellung oder Sanierung komplett vorzufinanzieren oder die vollständige Kaufpreise durch eine Avalbürgschaft abzusichern. Deshalb ist der Bauträger berechtigt Teilzahlungen des Kaufpreises vom Käufer, bei entsprechendem Baufortschritt zu verlangen.
Nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) kann der Kaufpreis für eine Immobilie 13 Raten angefordert werden, die jedoch zum Käuferschutz in maximal 7 Raten zusammengefasst werden müssen. Wie aber stellt der Käufer einer Immobilie fest, welche der angeforderten Raten durch entsprechende Leistungen des Bauträgers unterlegt sind und ob die erbrachten Leistungen ohne wesentliche Mängel sind?