Versicherungsgutachten bei Bauschäden in Berlin & Brandenburg
Wir erstatten Versicherungsgutachten als Privat- oder Parteigutachten im Auftrag von Versicherungsgesellschaften und Anspruchstellern (zumeist Versicherungsnehmer).
Das Versicherungsgutachten dient der Feststellung von Sach- und Haftpflichtschäden in der versicherten Sache.
Durch Versicherungsgutachten liefern wir dem Versicherer und Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Versicherungsfalles Angaben zu Art und Umfang der Bauschäden.
Wir empfehlen Maßnahmen der Sanierung und geben den Rahmen der Kosten und den (auch zeitlichen) Aufwand der Sanierung an.
Schadensursachen können dabei Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Sturm- und Hagelschäden, Elementarschäden (z.B. Überflutungen) oder Haftpflichtschäden sein, die im Zusammenhang mit Gebäudeschäden stehen.